An unserem Flugplatz können Sie durch unsere beiden Flugschulen folgende Flugausbildungen erhalten oder Flugzeuge chartern:
Die Fluglehrer:
| Ronny Winkelmann | Günter Heigel | Ralf Kruse |
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Ultraleichtausbildung:
Die preiswerte Alternative zur Privatpilotenausbildung PPL-A. Geflogen wird auf dem modernen zweisitzigen C42 B.
Siehe am Ende der Seiten die Voraussetzungen für die Ausbildung.

E-Klasse:

schulen Sie u.a. auf modernster Technik mit einer nagelneuen Cessna 172 mit Glascockpit!
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| Cessna 150 | Cessna 172 | DA_40_TDI | Piper PA 28-R200 |
Ausbildungsmöglichkeiten:
SPL (Sportpilotenlizenz) für Ultraleichtflugzeuge bis 472,5 kg
PPL-A (Privatpilotenlizenz) für Flugzeuge bis 2.0 t

CVFR / NVFR = Ausbildung im Kontrollierten- / Nacht- Sichtflug
BZF I /II AZF = Ausbildung Flugfunksprechzeugnisse
Einweisung und Musterberechtigungen
IFR (Instrumentenflugberechtigung)
Hier sehen Sie die neuen Regeln für die Ultraleichtflugausbildung:
Welche Regelungen hat der Gesetzgeber aufgestellt?
......Erwerb der Lizenz:
Ausbildungsbeginn ab 16 Jahre,
Lizenzerwerb mit 17 Jahren,
Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
Theorieausbildung 7 Fächer (FCL) Flugausbildung mindestens 30 Flugstunden An-
und Abflüge zu verschiedenen Flugplätzen
2 Überlandflüge von mehr als 200 km mit Fluglehrer mit Zwischenlandung
eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Uls in
besonderen Flugzustände
Prüfung § 43
theoretische und praktische Prüfung
......... Verlängerung / Gültigkeit § 45
60 Monate gültig sofern folgender Nachweis erbracht wird innerhalb der letzten
24 Monate auf ULs, RMS oder einmotorigen Flugzeugen:
mindestens 12 Flugstunden davon 6 Stunden als verantwortlicher Flugzeugführer
mit 12 Starts/Landungen
mindestens 1 Stunden Übungsflug mit Fluglehrer
gültiges Flugtauglichkeitszeugnis
der Nachweis erfolgt im Flugbuch
bei Nichterfüllung: Befähigungsprüfung durch einen anerkannten Prüfer
Fliegerärztliche Untersuchung
(LuftVZO § 24a)
Medical
- Neue Fristen seit 1. Juli 07
Mit Inkrafttreten der Zweiten Verordnung zur Änderung
luftrechtlicher Vorschriften über Anforderungen an Flugbesatzungen vom 13. Juni
2007 gelten seit 1. Juli 2007 neue Fristen für die Gültigkeit der
fliegerärztlichen Tauglichkeitsuntersuchungen Klasse 2:
60 Monate bis zur Vollendung des 40. Lebensjahres,
24 Monate bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres
danach 12 Monate
Passagierflugberechtigung:
Erwerb nach § 84a und Eintrag der Berechtigung in der Lizent, d.h.: 5
Überlandflüge nach Lizenzerwerb, davon 2 Überlandflüge über 200 km mit
Zwischenlandung in Begleitung eines Fluglehrers und Ablegen einer Prüfung, die
bei dem letzten 200 km Flug durchgeführt werden kann.
Voraussetzung:
3 Starts und Landungen auf dem Muster und der Klasse in den letzten 90 Tagen.
... Umschulung
Inhaber der Lizenz als Flugzeugführer oder Segelflugzeugführer mit
Klassenberechtigung Reisemotorsegler benötigen nur noch eine Einweisung auf
aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen ohne Mindestflugzeiten.
PPL-A-Infos
1) Wozu berechtigt die Privatpilotenlizenz ?
a) zum selbständigen Führen eines Luftfahrtzeuges bis 2,0 Tonnen, welche im
Luftfahrerschein eingetragen sind (in der Regel einmot., viersitzige Flugzeuge)
am Tage,
b) zur Mitnahme von Fluggästen zum Selbstkostenpreis (nichtgewerblich und
nichtberuflich)
2) Welche Voraussetzungen sind erforderlich ?
a) fliegerärztliche Tauglichkeit Stufe 3, (Anforderungen sind nicht so hoch wie
man glaubt) Adressen erfahren Sie bei uns.
b) Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister,
c) Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes
d) Flugfunksprechzeugnis BZF -II
e) Ausbildungsvertrag mit einer Flugschule
3)
Welche Lehrmittel werden benötigt ?
4)
Welche Gültigkeit hat die PPL-Lizenz ?
Sie ist 24 Monate gültig - zur Verlängerung um weitere 2 Jahre ist erforderlich
:
1. erneutes Fliegertauglichkeitszeugnis,
2. mindestens 24 Flugstunden in den letzten 2 Jahren oder
mindestens 12 Flugstunden in den letzten 2 Jahren und Checkflug mit einem
anerkannten Sachverständigen.
5) Wie kann nach Erwerb der PPL geflogen werden ?
durch
Ancharterung von Flugzeugen
(Bei Flugzeugführern welche ihre Lizenz unter Anleitung der Fliegerschule
" August der Starke " erworben haben, gewährt die Fliegerschule bei
Nutzung der schuleigenen Flugzeuge einen Preisrabatt von 5 % .)
Wichtigste Kundenvorteile:
Vorteil 1 Durch gute Planung niedrige Preise und trotzdem hohes
Ausbildungsniveau,
Vorteil 2 Ausbildung kann, auf denen in der Welt bekanntesten und auf dem
Erdball überall geflogenen Flugzeugtypen, "Cessna" und
"Piper" gleichzeitig abgeschlossen werden,
Vorteil 3 auch nach Ihrer Ausbildung kümmern wir uns um Sie, damit Sie auf dem
laufenden bleiben und immer einen guten Trainingszustand besitzen